Grundsätzlich berechnen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier fallen in unterschiedlichen Verfahrensabschnitten jeweils Gebühren an, so dass die Höhe des Honorars sich danach bestimmt, welche Tätigkeiten der Verteidiger übernommen hat.
Abweichend von den gesetzlichen Gebühren werden wir für Sie auf der Basis einer Honorarvereinbarung tätig, wenn der besondere Umfang oder die Schwierigkeit der Sache dies für eine wirtschaftliche Bearbeitung erfordert - oder wenn ein Stunden- oder Pauschalhonorar für Sie die Kosten kalkulierbarer macht.
Gerne informieren wir Sie vorab, mit welchem Honorar Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.