Wenn Sie bereits verurteilt worden sind, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Situation nicht verbessern können. Fragen Sie Ihren Verteidiger.

Neben der Mögleichkeit, Rechtsmittel einzulegen, gibt es je nach Inhalt des Urteils zahlreiche weitere Möglichkeiten. Bei einer kurzen Freiheitsstrafe sollte man versuchen, sich als Freigänger zum Haftantritt zu stellen. Bei Verturteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, gibt es die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung.