Strafverteidigung bei Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug und Untreue

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ fasst man eine Vielzahl von Straftaten zusammen, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind und keinem Spezialgesetz, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz, unterfallen. Das allgemeine Strafrecht umfasst somit den Großteil der Delikte, mit denen ein Strafverteidiger in der täglichen Arbeit befasst ist.

 

Hierunter fallen beispielsweise:

 

Tötungsdelikte

Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung

 

Körperverletzungsdelikte

einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung

 

Vermögens- und Eigentumsdelikte

Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Raub, Betrug, Untreue, etc.

 

Sexualdelikte

Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung

 

Brandstiftungsdelikte

Brandstiftung, schwere und besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge 

 

Weiterhin werden auch Delikte wie Nötigung (§ 240 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) dem allgemeinen Strafrecht zugeordnet.

 

Die Tötungsdelikte erfordern in der Regel eine besonders aufwändige und schwierige Verteidigung. Wenn ein Mensch gestorben ist, besteht ein großes mediales Interesse an dem Fall. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft betreiben dann großen Einsatz und Aufwand, um den Fall aufzuklären und einen Verdächtigen präsentieren zu können.

 

Auch Körperverletzungen sind Gegenstand vieler Strafverfahren. Bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) und der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) können hohe Freiheitsstrafen in Betracht kommen.

 

Unter die Vermögensdelikte fällt insbesondere der Diebstahl (§ 242 StGB), der auch in seinen speziellen Formen des Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahls oder Wohnungseinbruchsdiebstahls (§ 244 StGB) vorkommt. Wird der Diebstahl unter Einsatz von Gewalt begangen, so liegt ein Raub (§ 249 StGB) vor, der als Verbrechen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht.

 

In allen Strafverfahren ist eine frühe Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Strafverteidiger wichtig. Nur so können schon zu einem frühen Zeitpunkt im Strafverfahren die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt werden.

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Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Sind Sie auf der Suche nach einem Strafverteidiger, rufen Sie in unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

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