ES 3.0 - Bußgeldbescheid angreifbar!

Auf den Blitzer kommt es an

 

Blitzgeräte der Firma eso GmbH gehören zu den häufig genutzten Modellen, sowohl im stationären als auch im mobilen Einsatz. Eine Überholung der Betriebssoftware des Gerätes ES 3.0 sorgt jetzt unter Sachverständigen und bei Gerichten für heftige Kritik - und kann für Sie der Schlüssel sein, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Daher gilt: Auf keinen Fall vorschnell zahlen!

 

Woher weiß ich, mit welchem Gerät ich geblitzt wurde?

Wenn Sie geblitzt wurden, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt. Darin wird allerdings nicht angegeben, mit welchem Blitzgerät die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. In der Regel verweist die Verkehrsbehörde pauschal auf Sensormessung und Foto als Beweismittel. Welches Blitzgerät verwendet wurde, kann dann nur aus der Fallakte in Erfahrung gebracht werden, insbesondere aus dem Fallprotokoll und dem Messprotokoll.

 

 

Um herauszufinden, mit welchem Gerät Sie geblitzt wurden, ist also in jedem Fall Akteneinsicht nötig. Wir raten Ihnen daher dringend, nach Zustellung des Anhörungsbogens zeitnah einen qualifizierten Strafverteidiger zu kontaktieren.

 

Was ist das Problem am ES 3.0?

Wie jeder Blitzer ermittelt der ES 3.0 das endgültige Geschwindigkeitsergebnis anhand von Rohmessdaten, die zu einer Messung zusammengefasst, signiert und gespeichert werden. Um also den gemessenen Geschwindigkeitswert vollständig nachvollziehen zu können, brauchen Sachverständige und Gerichte Einblick in diese Rohdaten. Hier liegt das Problem: Seit der aktuellen Software-Version (1.007) werden die Rohmessdaten des ES 3.0 verschlüsselt und können nur noch von der Herstellerfirma selbst ausgelesen werden. Sachverständige und Gerichte haben darauf keinen Zugriff mehr.

 

Wie kann man eine Messung mit dem ES 3.0 angreifen?

Ohne Zugriff auf die Rohdaten können der Geschwindigkeitswert und die Qualität der Messung nicht verlässlich überprüft werden. Insbesondere ob es sich um eine Fehlmessung handelt, kann ohne die Rohdaten nicht festgestellt werden. Im Bußgeldverfahren ergibt sich daraus eine Lückenhaftigkeit der Beweisführung, die vor Gericht schon mehrmals zu einem Freispruch des Betroffenen geführt hat. Die Rechtsprechung sieht in diesen Fällen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren als verletzt an.

 

Kontaktieren Sie uns!

Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker, Patrick Welke und Selina Geiger übernehmen Ihre Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und kennen auch die weiteren Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsmessungen, um für Sie eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Rufen Sie daher gerne in unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin!