Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit allen Straftaten, die einen Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund aufweisen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Während Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldbuße oder zu Eintragungen ins Fahreignungsregister führen, führt die Verurteilung wegen einer Straftat im Straßenverkehr zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben. Im schlimmsten Falle droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Als Verkehrsstraftaten bezeichnet man nur die Verkehrsdelikte, die durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht sind. Im Falle einer Verurteilung wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe festgesetzt; als Nebenstrafen kommt ein Fahrverbot in Betracht. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann angeordnet werden. Für die Verfolgung der Verkehrsstraftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Folgende Verkehrsstraftaten kommen in der Praxis sehr häufig vor:
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verkehrsdelikte, die nicht mit Strafe, sondern in der Regel mit Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht sind. Es handelt sich um weniger schwere Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, die jedoch ebenfalls zu Fahrverboten und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Für die Verfolgung und die Ahndung ist die Bußgeldbehörde zuständig. Nachfolgende Ordnungswidrigkeiten werden im Straßenverkehr häufig begangen:
Achtung: Bei Bußgeld-Verfahren gibt es kurze Fristen!
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids kann nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Bei allen Verfahren aus dem Verkehrsstrafrecht sollten Sie schnell einen Strafverteidiger beauftragen. Ein mögliches Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis haben besonders dann gravierende Konsequenzen, wenn Sie beruflich auf Ihren Pkw angewiesen sind. Als Strafverteidiger können Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke frühzeitig einer solchen Folge entgegenwirken.
Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte
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