Berufung gegen Strafurteile

Rechtsanwälte für Strafrecht in Heidelberg

Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts

Gegen Urteile des Amtsgerichts, also Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Auch im Jugendstrafverfahren ist eine Berufung gegen Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts möglich.

 

Die Berufung führt zu einer sogenannten „zweiten Tatsacheninstanz“. Das bedeutet, dass erneut eine Hauptverhandlung stattfindet, auf deren Grundlage ein neues Urteil ergeht. Dieses ist unabhängig von der erstinstanzlichen Entscheidung.

 

Im Berufungsverfahren wird auch die Beweisaufnahme wiederholt: Zeugen und Sachverständige werden noch einmal vernommen. Außerdem können im Rahmen der Berufung auch neue Beweismittel herbeigezogen, also z.B. neue Zeugen benannt werden. Dies unterscheidet das Rechtsmittel der Berufung grundlegend von der Revision. Im Rahmen der Revision wird das Urteil lediglich auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft; Beweise werden nicht erneut erhoben und es besteht keine Möglichkeit, neue Beweismittel zu benennen.

 

 

 

Das Berufungsverfahren endet mit einer vollständig neuen Entscheidung des Gerichts. Gegen dieses Berufungsurteil ist dann grundsätzlich – außer im Jugendstrafverfahren – noch das Rechtsmittel der Revision möglich.

 

Wie lege ich Berufung gegen ein Strafurteil ein?

Wichtig ist, die Berufungsfrist einzuhalten: Das Rechtsmittel der Berufung muss innerhalb von einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, das das Urteil erlassen hat. Das Gesetz sieht vor, dass dies schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geschehen hat.

 

Grundsätzlich benötigen Sie für die Einlegung der Berufung keinen Anwalt. Sollte die Frist von einer Woche abzulaufen drohen, bevor Sie sich mit einem Strafverteidiger beraten haben, können Sie sich selbst an das Gericht wenden. Hierzu genügt, dass Sie dem Gericht – unter Angabe Ihres Aktenzeichens - schriftlich mitteilen, dass Sie

 

„gegen das Urteil vom (Datum) Rechtsmittel einlegen“

 

und dieses Schriftstück unterschreiben. Anschließend sollten Sie jedoch schnellstmöglich rechtlichen Beistand durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beiziehen, um die Erfolgsaussichten der Berufung zu maximieren.

 

Kann die Berufung gegen ein Strafurteil beschränkt werden?

Sollte das Urteil für Sie teilweise günstig ausgefallen sein, gibt es die Möglichkeit, eine beschränkte Berufung einzulegen.

 

Hierdurch wird nicht das ganze Urteil angegriffen, sondern nur bestimmte Beschwerdepunkte. Beispielsweise kommt eine Beschränkung auf den Strafausspruch in Betracht, was zur Folge hat, dass im Rahmen der Berufung nur noch über die konkrete Höhe der Strafe, aber nicht mehr über die Feststellungen zum Sachverhalt entschieden wird. Zur Frage, ob eine Beschränkung in Ihrem speziellen Fall sinnvoll und möglich ist, wird Sie Ihr Strafverteidiger ausführlich beraten.

 

Wie geht das Strafverfahren nach Einlegung der Berufung weiter?

Die Einlegung der Berufung hemmt die Rechtskraft des Urteils. Das bedeutet, dass das gegen Sie ergangene Urteil zunächst nicht vollstreckt wird.

 

Wurde fristgerecht Berufung eingelegt, werden die Verfahrensakten zunächst der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese leitet die Akte dann weiter an das zuständige Landgericht, das über die Berufung entscheidet. Zuständig ist hierfür im Erwachsenenstrafverfahren die kleine Strafkammer, die mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern besetzt ist.

 

Die Strafkammer beraumt letztlich eine neue Hauptverhandlung an. Diese verläuft grundsätzlich ebenso wie die erstinstanzliche Verhandlung. Zur Beschleunigung des Verfahrens bestehen bestimmte Unterschiede. So können in der Berufungsinstanz die Aussagen von Zeugen beispielsweise verlesen werden, anstatt den Zeugen persönlich anzuhören – etwas, das in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nur unter strengen Bedingungen ausnahmsweise möglich ist. Kommt es auf die Aussage eines Zeugen entscheidend an, wird Ihr Strafverteidiger jedoch beantragen, die Person erneut persönlich anzuhören. Der Zeuge wird dann zur Hauptverhandlung geladen.

 

Am Ende der Hauptverhandlung trifft die Berufungskammer eine neue Entscheidung: Ist die Berufung nach Ansicht der Kammer begründet, wird die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und ein neues Urteil gefällt. Hält die Kammer die Berufung für unbegründet, wird sie verworfen. Gegen die Entscheidung der Kammer steht anschließend – allerdings nur im Erwachsenenstrafverfahren – das Rechtsmittel der Revision offen.

 

Strafverteidigung bei Berufung Heidelberg

Auch, wenn Sie erstinstanzlich nicht oder von einem anderen Rechtsanwalt verteidigt worden sind, vertreten Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker, Rechtsanwalt Patrick Welke und Rechtsanwältin Selina Geiger Sie im Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Sollte gegen Sie ein Urteil ergangen sein, das Sie nicht akzeptieren möchten, beraten sie Sie nach Einsicht in die Verfahrensakte umfassend zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins erreichen Sie unsere Kanzlei für Strafrecht in Heidelberg telefonisch oder jederzeit per Email.

 

Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte

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