Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr

Sie wurden geblitzt?

Strafverteidigung bei Ordnungswidrigkeiten Heidelberg

Für gewöhnlich hat ein Geschwindigkeitsverstoß im Straßenverkehr ein Bußgeld zur Folge, dessen Höhe davon abhängt, wie weit die Höchstgeschwindigkeit übertreten wurde und ob der Fahrer bereits in der Vergangenheit durch Verkehrsverstöße aufgefallen ist.

 

Wenn Sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden, kann Ihnen jedoch auch ein Fahrverbot drohen. Außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr vor. Innerorts droht Ihnen ein Fahrverbot schon dann, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h oder mehr überschritten haben. Außerdem wird ein Regelfahrverbot verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mehr als 25 km/h zu schnell gefahren sind.

Muss der Anhörungsbogen ausgefüllt werden?

Nein! Sie müssen zu dem Vorwurf keine Angaben machen. Sie müssen lediglich die Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum) angeben, wenn diese falsch oder unvollständig sind. Sind die Personalien korrekt, so muss der Anhörungsbogen nicht zurückgesendet werden. Wir raten Ihnen davon ab, ohne Akteneinsicht weitere Angaben zur Sache zu machen. Dadurch wird die spätere Verteidigung in vielen Fällen lediglich erschwert. Erst mit vollständiger Kenntnis der Akten kann eine sinnvolle Stellungnahme abgegeben werden.

 

Als wichtige Frage ist zunächst zu klären, ob Sie auf dem Blitzer-Foto zu erkennen sind. Die Bußgeldbehörden fordern zur Feststellung des Fahrers in der Regel Lichtbilder von den Personalausweisbehörden an. Kann Ihre Identität nicht eindeutig festgestellt werden, so bestehen gute Chancen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen.

 

Welche Messfehler können auftreten?

Je nach Gerät können unterschiedliche Messfehler auftreten. Bei mobilen Radargeräten kommt es darauf an, ob die Geräte im richtigen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt worden sind. Bei festen Blitzern kommt es seltener zu Messfehlern. Jedoch sollte auch hier überprüft werden, ob die Geräte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befanden und die Eichung noch gültig war. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke können für Sie Akteneinsicht beantragen. Wir prüfen für Sie, ob ein Messfehler vorliegen kann.

 

Auch äußere Besonderheiten in der Umgebung des Blitzers können helfen, ein Fahrverbot zu umgehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Blitzer zu nah am Ortsschild aufgestellt wurde. Auch können die Gesamteindrücke der Umgebung bei einem nicht ortskundigen Fahrer den Eindruck erwecken, er befände sich schon außerhalb der Ortschaft.

Bußgeldbescheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heidelberg

Wenn Sie schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Gegen den Bescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss jedoch nicht sofort begründet werden. Wenn Sie uns beauftragen, legen wir für Sie Einspruch ein und beantragen zunächst Akteneinsicht. Erst mit Kenntnis der Akte begründen wir dann den Einspruch.

 

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, für eine unverbindliche Falleinschätzung und zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch und jederzeit per Email oder über das Kontaktformular.

Becker Behlau Welke | Rechtsanwälte Fachanwälte

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